Baumpflege und Landschaftsbau
Jens Lauktien
Baumpflege und Landschaftsbau
Jens Lauktien
Die fachgerechte Baumpflege umfasst das Pflanzen, Pflegen und Überwachen von Bäumen. Das Ziel dabei ist der Erhalt, die Förderung und Wiederherstellung von vitalen und verkehrssicheren Bäumen. Hierbei wird ein hohes Verständnis von Wachstum und Entwicklung der Bäume vorausgesetzt. Bäume sind wertvolle Lebewesen und gleichzeitig ein wichtiger Lebensraum.
Jeder Baumeigentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich. Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teilen eine vorhersehbare konkrete Gefahr darstellt. Um frühzeitig Schäden, Fehlentwicklungen, Krankheiten oder Schädlingsbefall zu erkennen sind regelmäßige Baumkontrollen unabdingbar. Diese werden in Form von Sichtkontrollen durch fachlich qualifiziertes Personal durchgeführt. Wir unterstützen Sie bei den Baumkontrollen und führen diese gemäß den Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) durch. Die Baumkontrollrichtlinien der FLL gelten in der Rechtsprechung als anerkanntes Regelwerk zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Sollten bei der Baumkontrolle Anzeichen auftreten welche auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der Bäume hindeuten, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Liegen keine Anzeichen vor, werden die Bäume als verkehrssicher bewertet und Sie erhalten einen schriftlichen Nachweis, worin auch der Zeitraum für die nächste Baumkontrolle festgelegt wird.
Bei Auffälligkeiten führen wir eingehende Baumuntersuchungen gemäß den Baumuntersuchungsrichtlinien der FLL durch. Dabei erhalten wir Aufschluss über eventuelle Schäden und dem Zustand einzelner Holzbereiche. Auch die Ausdehnung von Holzzersetzungsprozessen, z.B. durch Pilzbefall, kann durch die eingehende Baumuntersuchung nachgewiesen werden. Welche Vorgehensweise und welches technische Untersuchungsverfahren wir dabei anwenden wird in jedem Fall individuell entschieden. Überwiegend wenden wir die Bohrwiderstandsmessungen oder die Zugversuchsmethode inkl. der Windlastanalyse mit Arbostat an. Die Ergebnisse der Untersuchungsverfahren werden zusammengefügt und nach deren Auswertung die Bruch- und Standsicherheit der untersuchten Bäume beurteilt.
Bei nicht mehr gegebener Verkehrssicherheit der Bäume werden vorerst alle Möglichkeiten in Erwägung gezogen um den jeweiligen Baum mit entsprechenden baumpflegerischen Maßnahmen wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen und zu erhalten. Ist die Herstellung der Verkehrssicherheit nicht mehr möglich und stellt der Baum in seiner Funktion keinen ökologischen Wert mehr dar, steht in der Regel die Fällung an.
Wir erstellen Ihnen ausführliche Gutachten über den Zustand Ihrer Bäume. In den Gutachten werden die Ergebnisse der eingehenden Untersuchung nachvollziehbar dargelegt und anschließende Maßnahmen festgesetzt. Die Gutachten dienen z.B. zur Vorlage bei den zuständigen Behörden um die Notwendigkeit genehmigungspflichtiger Maßnahmen fachlich zu erörtern.
Viele Bäume gelten als geschützte Bestandteile des Naturhaushaltes bei denen stärkere Eingriffe oder die Fällungen genehmigungspflichtig sind. In den Baumschutzsatzungen der zuständigen Behörden sind die jeweiligen Schutzkriterien aufgeführt. Wir unterstützen Sie gern bei den Antragsformalitäten.
Bäume sind Lebewesen und gleichzeitig ein wichtiger Lebensraum für viele Tierarten. Insbesondere alte Bäume mit Höhlungen und abgestorbenen Holzbereichen sind ökologisch sehr wertvoll und dienen als vielseitiges Habitat. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung ist bei Habitatsbäumen vor jeder störenden Maßnahme zwingend erforderlich. Bei Nistaktivitäten oder sonstigem Besatz durch geschützte Tierarten sind die Arbeiten an den jeweiligen Bäumen zeitlich zu verlagern und mit der UNB abzustimmen.
Zu den baumpflegerischen Maßnahmen zählen alle Maßnahmen, die zur Förderung der physiologischen Entwicklung der Bäume dienen und alle notwendigen Maßnahmen um diese in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Dazu zählen z. B. Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt, Kronenpflege, Kroneneinkürzung, der Einbau von Kronensicherungen usw.
Die Ausführung baumpflegerischer Maßnahmen erfolgt bei uns grundsätzlich nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege 2017 und wird überwiegend von der Hubarbeitsbühne aus durchgeführt. Auch die Klettertechnik wird von uns angewandt. Das Häckseln und Entsorgen von Schnittgut führen wir gern auf Wunsch mit durch.
Bei starken Witterungsereignissen können Schäden an Bäumen entstehen, welche die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen. Auch kann ein geschädigter Baum in seiner Gesamtheit oder in einzelnen Teilen ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen. Im Zuge der Gefahrenbeseitigung können wir sofort reagieren und kurzfristig Einsätze zur Gefahrenabwehr durchführen.
Mit unserem leistungsstarken Buschhacker können wir Astwerk mit bis zu 20 cm Stammdurchmesser häckseln.
Nach erfolgter Baumfällung können wir die Wurzelstöcke fräsen oder roden. Es stehen zwei verschiedene Wurzelstockfräsen zur Verfügung mit denen wir die Wurzelstöcke bis in jede gewünschte Tiefe ausfräsen können. Die Rodung erfolgt mittels Hydraulikbagger oder Radlader. Auch hierfür stehen verschiedene Maschinen zur Verfügung.
Sie möchten Ihren gefällten Baum gern weiter verarbeiten? Dann können wir Ihnen den Baum mit unserem Sägewerk aufschneiden.
Jens Lauktien
Baumpflege und Landschaftsbau | Goethestraße 1 | 16515 Oranienburg
Telefon 03301 – 52 93 76 | Fax 03301 – 57 79 770 | Funk 0171 – 93 24 629 | info@baumpflege-lauktien.de
Baumpflege und Landschaftsbau
Jens Lauktien
Baumpflege und Landschaftsbau
Jens Lauktien
Die fachgerechte Baumpflege umfasst das Pflanzen, Pflegen und Überwachen von Bäumen. Das Ziel dabei ist der Erhalt, die Förderung und Wiederherstellung von vitalen und verkehrssicheren Bäumen. Hierbei wird ein hohes Verständnis von Wachstum und Entwicklung der Bäume vorausgesetzt. Bäume sind wertvolle Lebewesen und gleichzeitig ein wichtiger Lebensraum.
Jeder Baumeigentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich. Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teilen eine vorhersehbare konkrete Gefahr darstellt. Um frühzeitig Schäden, Fehlentwicklungen, Krankheiten oder Schädlingsbefall zu erkennen sind regelmäßige Baumkontrollen unabdingbar. Diese werden in Form von Sichtkontrollen durch fachlich qualifiziertes Personal durchgeführt. Wir unterstützen Sie bei den Baumkontrollen und führen diese gemäß den Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) durch. Die Baumkontrollrichtlinien der FLL gelten in der Rechtsprechung als anerkanntes Regelwerk zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Sollten bei der Baumkontrolle Anzeichen auftreten welche auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der Bäume hindeuten, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Liegen keine Anzeichen vor, werden die Bäume als verkehrssicher bewertet und Sie erhalten einen schriftlichen Nachweis, worin auch der Zeitraum für die nächste Baumkontrolle festgelegt wird.
Bei Auffälligkeiten führen wir eingehende Baumuntersuchungen gemäß den Baumuntersuchungsrichtlinien der FLL durch. Dabei erhalten wir Aufschluss über eventuelle Schäden und dem Zustand einzelner Holzbereiche. Auch die Ausdehnung von Holzzersetzungsprozessen, z.B. durch Pilzbefall, kann durch die eingehende Baumuntersuchung nachgewiesen werden. Welche Vorgehensweise und welches technische Untersuchungsverfahren wir dabei anwenden wird in jedem Fall individuell entschieden. Überwiegend wenden wir die Bohrwiderstandsmessungen oder die Zugversuchsmethode inkl. der Windlastanalyse mit Arbostat an. Die Ergebnisse der Untersuchungsverfahren werden zusammengefügt und nach deren Auswertung die Bruch- und Standsicherheit der untersuchten Bäume beurteilt.
Bei nicht mehr gegebener Verkehrssicherheit der Bäume werden vorerst alle Möglichkeiten in Erwägung gezogen um den jeweiligen Baum mit entsprechenden baumpflegerischen Maßnahmen wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen und zu erhalten. Ist die Herstellung der Verkehrssicherheit nicht mehr möglich und stellt der Baum in seiner Funktion keinen ökologischen Wert mehr dar, steht in der Regel die Fällung an.
Wir erstellen Ihnen ausführliche Gutachten über den Zustand Ihrer Bäume. In den Gutachten werden die Ergebnisse der eingehenden Untersuchung nachvollziehbar dargelegt und anschließende Maßnahmen festgesetzt. Die Gutachten dienen z.B. zur Vorlage bei den zuständigen Behörden um die Notwendigkeit genehmigungspflichtiger Maßnahmen fachlich zu erörtern.
Viele Bäume gelten als geschützte Bestandteile des Naturhaushaltes bei denen stärkere Eingriffe oder die Fällungen genehmigungspflichtig sind. In den Baumschutzsatzungen der zuständigen Behörden sind die jeweiligen Schutzkriterien aufgeführt. Wir unterstützen Sie gern bei den Antragsformalitäten.
Bäume sind Lebewesen und gleichzeitig wichtiger Lebensraum für viele Tierarten. Insbesondere alte Bäume mit Höhlungen sind ökologisch sehr wertvoll und dienen oftmals als Habitat. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung ist bei potenziellen Habitatsbäumen vor jedem Eingriff zwingend erforderlich. Wir nutzen zur Untersuchung u.a. eine Inspektionskamera mit flexiblem und beleuchteten Objektiv. Bei Nistaktivitäten oder der Überwinterung z.B. von Fledermausarten sind Eingriffe zeitlich zu verlagern.
Zu den baumpflegerischen Maßnahmen zählen alle Maßnahmen, die zur Förderung der physiologischen Entwicklung der Bäume dienen und alle notwendigen Maßnahmen um diese in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Dazu zählen z. B. Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt, Kronenpflege, Kroneneinkürzung, der Einbau von Kronensicherungen usw.
Die Ausführung baumpflegerischer Maßnahmen erfolgt bei uns grundsätzlich nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege 2017 und wird überwiegend von der Hubarbeitsbühne aus durchgeführt. Auch die Klettertechnik wird von uns angewandt. Das Häckseln und Entsorgen von Schnittgut führen wir gern auf Wunsch mit durch.
Bei starken Witterungsereignissen können Schäden an Bäumen entstehen, welche die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen. Auch kann ein geschädigter Baum in seiner Gesamtheit oder in einzelnen Teilen ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen. Im Zuge der Gefahrenbeseitigung können wir sofort reagieren und kurzfristig Einsätze zur Gefahrenabwehr durchführen.
Mit unserem leistungsstarken Buschhacker können wir Astwerk mit bis zu 20 cm Stammdurchmesser häckseln.
Nach erfolgter Baumfällung können wir die Wurzelstöcke fräsen oder roden. Es stehen zwei verschiedene Wurzelstockfräsen zur Verfügung mit denen wir die Wurzelstöcke bis in jede gewünschte Tiefe ausfräsen können. Die Rodung erfolgt mittels Hydraulikbagger oder Radlader. Auch hierfür stehen verschiedene Maschinen zur Verfügung.
Sie möchten Ihren gefällten Baum gern weiter verarbeiten? Dann können wir Ihnen den Baum mit unserem Sägewerk aufschneiden.
Jens Lauktien
Baumpflege und Landschaftsbau | Goethestraße 1 | 16515 Oranienburg
Telefon 03301 – 52 93 76 | Fax 03301 – 57 79 770 | Funk 0171 – 93 24 629 | info@baumpflege-lauktien.de